Aufruf zum Boykott richterlicher Beschlüsse

Kinder lieben beide Elternteile, egal ob diese noch ein Paar sind oder nicht. Das mag aufgrund von Verletzungen auf Paarebene für einige Elternteile schwer anzunehmen sein. Genauso unbestritten darf man davon ausgehen, dass beide Elternteile das Kind über alles lieben. Zumindest solange ein Kind nicht für die eigenen Bedürfnisse ausgenutzt oder gegen das andere Elternteil benutzt wird.

Wie komme ich nun darauf?

Nun ist es nicht selten notwendig, dass sich Eltern anwaltlich beraten lassen, weil sie sich z.B. bei der "Aufteilung" der Umgangszeiten benachteiligt fühlen. Annehmen könnte man ja, dass jeder Fachanwalt für Familienrecht das Wohl und die Bedürfnisse eines Kindes besonders geschult im Blick hat und dahingehend berät. Immerhin ist es ja ein Fachanwalt. Ja, es gibt sie zu Hauf, die Fachanwälte, welche genau dies tun und deeskalierend handeln, das Kind sehr im Fokus haben.

Doch leider nicht alle.

Bekannt ist ja, dass einige (Fach)anwälte ganz anders beraten und meinen, dem/der Mandanten/in empfehlen zu müssen, dass es notwendig ist, das Elternverhältnis ganz zu zerstören, wenn man das Kind nicht an den anderen Elternteil verlieren will. Eine schlechte Kommunikation sei schlecht für gleichwertigen Umgang, wie z.B. im Doppelresidenzmodell, auch bekannt als Wechselmodell.

Öffentlich machen was Andere hinter vorgehaltener Hand tun

Da gab es im Juli 2019 doch tatsächlich eine Fachanwältin für Familienrecht, welche die Taktiken gegen die Väter und gegen das Wechselmodell öffentlich in ihrem Blog niederschrieb.

Aufruf zum Boykott richterlicher Beschlüsse und zur Zerstörung des Elternverhältnisses

In zwei Teilen gab es Tipps wie Mütter das Wechselmodell (Doppelresidenzmodell) verhindern können.
Ich zitiere die in meinen Augen perfidesten Tipps, die tatsächlich auf der Webseite der Fachanwältin so geschrieben standen:

„Streit, aber nicht nur ein bisschen, sondern so richtig.“

„Deshalb: Streiten Sie sich über alles: Unterhalt, jeden Arztbesuch und alle Nichtigkeiten. Und ganz wichtig: Beleidigen Sie den (Ex)Partner aufs Übelste, aber bitte nicht nachweisbar. Er soll ausrasten, wenn er sie sieht (optimal: Eskalation vorm Richter). Und werfen Sie mit Dreck: Schwere Alkoholiker mit abartigen Neigungen sind nicht gut fürs Kind.“

„Es gibt schon eine richterliche Anordnung, z.B. für den Ferienumgang? Geben Sie das Kind einfach mal nicht raus. Das wird beim ersten Mal noch nicht so teuer, auch wenn das Gericht Strafen angedroht hat. Das Geld ist gut investiert, denn ein vereitelter Urlaub macht so richtig schlechte Stimmung.“

„Und Sie arbeiten mit den ganz schmutzigen Methoden: Machen Sie dem Kind deutlich, dass es bei Papa nicht schön ist und es seine Schuld ist, dass Sie keine Familie mehr sind. Ein bisschen Manipulation des Kindes ist Notwehr. Mit-Ausweg 2-Mandanten können wir uns übrigens nicht identifizieren. Wir orientieren uns am Kindeswohl.“

„Eine Verbesserung des Verhältnisses der Eltern gilt es unbedingt zu vermeiden, wenn gegen das Wechselmodell gekämpft wird. Die drohende Anordnung des Wechselmodells wird dem Kind schaden, wenn sich die Mutter richtig wehrt. Das ist die Konsequenz der undurchdachten Entscheidung des BGH.“

Meldung an die Rechtsanwaltskammer, Kanzlerin und zuständigen Ministerien

So eine öffentliche Präsentation von Tipps einer Fachanwältin für Familienrecht gegen den gleichwertigen Umgang von Kindern mit ihren Elternteilen und Anstiftung zum Boykott richterlicher Beschlüsse musste ich melden. Ich schrieb an die zuständige Rechtsanwaltskammer, Frau Merkel als Bundeskanzlerin, Frau Giffey als Familienministerin und Frau Lambrecht als Justizministerin.

Bei allen Tipps geht fast unter, dass ....

da doch tatsächlich geschrieben steht, dass es für die Fachanwältin kein Weg ist, sich mit den Eltern an einen Tisch zu setzen und eine Klärung zu versuchen. Dem Kindeswohl zuliebe lehnt sie dies ab. Hilfesuchende Eltern werden also lieber angestichelt das Elternverhältnis komplett zu zerstören und somit den Umgang des anderen Elternteiles zu minimieren.

Wer tut sowas?

Es ist mir nicht wichtig hier die Fachanwältin mit Namen zu nennen. Wütend und sehr traurig zugleich macht es mich, dass es heute keine Seltenheit ist, dass hauptsächlich Mütter vereinzelt noch so beraten werden. Und dass, obwohl immer mehr Länder auf der Welt die Doppelresidenz als Regelfall eingeführt haben. Empirische Studien weisen nach, dass Kinder die in der Doppelresidenz leben, sich viel besser entwickeln und somit Kindern aus Nicht-Trennungsfamilien in nichts nachstehen. Ganz anders als Kinder die ein Elternteil weniger oder gar nicht erleben.

Stand Ende Juli 2019

Die Bundeskanzlerin hat mir mitgeteilt, dass das Familienministerium dafür zuständig ist. Die zuständige Rechtsanwaltskammer teilte mir mit, dass gegen die Rechtsanwältin ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet wird, sie zu meiner Beschwerde Stellung nehmen wird und bereits erwirkt wurde, dass ihre Artikel zur Verhinderung des Wechselmodells vom Netz genommen sind.

Mein Dank ...

an die Rechtsanwaltskammer ging raus, verbunden mit meinem Wunsch, dass die Kammer dem Thema mehr Beachtung schenkt und die Anwälte entsprechend informiert.

Bleibt zu bemerken, dass ...

ich wirklich sehr dankbar für Richter Rudolph a.D. seine Dienste bin, der die Cochemer Praxis in Teilen in die deutsche Familienpolitik eingebracht hat. Richter und Richterinnen haben teils einen sehr schweren Job und handeln an deutschen Gerichten doch schon spürbar zunehmend unbeachtet von Lügen und Intriegen zum Wohle der Kinder.

Stand August 2019

Das Justizministerium schrieb ausführlich. Zusammengefasst, die entsprechende Rechtsanwaltskammer sei zuständig und es wurden die Wege erläutert, die ich gehen könnte.

Noch ausführlicher schrieb eine Vertretung von Frau Giffey, unserer Bundesfamilienministerin. Ich bin erstaunt wie klar hier darauf eingegangen wird, wie gut es ist, dass sich immer häufiger Väter nach der Trennung weiter um das Kind kümmern wollen.

Auszugsweise heißt es in der Nachricht des BMFSFJ:

Zahlreiche Studien zeigen, dass eine aktive Beteiligung des Vaters an Pflege- und Erziehungstätigkeiten ebenso wie ein intensives Vater-Kind-Verhältnis positive Effekte auf die Entwicklung des Kindes hat (Väterreport BMFSFJ 2018).

Auf diese gesellschaftlichen Veränderungen müssen wir reagieren. Kinder brauchen beide Eltern. Die Politik muss die Rahmenbedingungen für getrennte Eltern verbessern und die entsprechenden Rechtsgebiete anpassen. Es braucht Verbesserungen im Alltagsleben von getrennten Familien, wie zum Beispiel bei der Kindertagesbetreuung oder bei der Flexibilisierung der Arbeit für Mütter und Väter. Kindern geht es dann gut, wenn sie vom Streit der Eltern verschont werden.

Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Thematik klargestellt, dass die Ablehnung des paritätischen Wechselmodells durch einen Elternteil für sich genommen kein Grund ist, das Wechselmodell nicht anzuordnen. Das Wechselmodell kann eine gute Möglichkeit sein, den Umgang für Kinder im Falle einer Scheidung oder Trennung zu regeln.

Zu Ihrer Beschwerde über die Rechtsanwältin Frau XXXXXX wegen "öffentlicher fachanwaltlicher Tipps zu Kindesmanipulation und Boykott von Gerichtsbeschlüssen" möchte ich auf folgendes hinweisen:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unterliegen bei der Ausübung ihres Berufes vielfältigen Pflichten. Die Berufspflichten ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und aus der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Bei Verstößen gegen die Berufspflichten kann die Rechtsanwaltskammer von Amts wegen tätig werden. Ein Weg, um Verletzungen gegen Berufspflichten geltend zu machen, ist das Beschwerdeverfahren bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer.
 
Allgemein gilt jedoch folgendes:

Nach § 1684 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass der Umgang mit beiden Elternteilen in der Regel dem Wohl des Kindes und seiner Entwicklung dient, wurde das Umgangsrecht nicht nur als Recht der Eltern, sondern auch als Recht des Kindes ausgestaltet.Das Gesetz verpflichtet den alleinsorgeberechtigten oder hauptbetreuenden Elternteil zur sogenannten „Umgangsloyalität“, d.h. er hat alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt (§ 1684 Absatz 2 BGB). 

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